Sicherheitsanforderungen für vernetzte Produkte – wir machen Ihr Produkt CRA-ready
Der Cyber Resilience Act (CRA) verpflichtet Hersteller digitaler Produkte erstmals zu verbindlichen Cybersecurity-Anforderungen über den gesamten Produktlebenszyklus.
Betroffen sind alle Produkte mit digitalen Elementen – insbesondere dann, wenn sie vernetzt sind oder per Fernwartung, Cloud oder Software-Update angebunden werden.
Für Hersteller bedeutet das: Sicherheitsanforderungen werden zur Voraussetzung für das Inverkehrbringen in der EU.
d.works begleitet Sie strukturiert von der CRA-Readiness-Analyse bis zur auditfähigen Umsetzung – integriert in Ihre bestehenden Prozesse und Managementsysteme.


Was bedeutet der CRA konkret für Hersteller?
Der CRA ist keine abstrakte Regulierung. Er greift direkt in Produktentwicklung, Dokumentation und Marktverantwortung ein.
Hersteller müssen künftig unter anderem:
- Sicherheitsanforderungen bereits in der Entwicklung berücksichtigen (Secure by Design/Default)
- Risiken systematisch analysieren und dokumentieren
- Prozesse für Schwachstellenmanagement etablieren
- Sicherheitsupdates während des gesamten Supportzeitraums gewährleisten
- Technische Dokumentation zur Konformitätsbewertung bereitstellen
- Meldepflichten bei aktiv ausgenutzten Schwachstellen einhalten
- CE-Konformität nachweisen – ggf. inklusive Modul-B-Verfahren
Damit wird Cybersecurity zur strukturellen Produktanforderung – nicht mehr zur optionalen Ergänzung.
Unser Vorgehen: Das d.works 3-Phasen-Modell
Regulatorische Anforderungen werden erst dann beherrschbar, wenn sie systematisch umgesetzt werden. Unser Vorgehen folgt einem klar definierten Dreischritt – von der Analyse bis zur Nachweisfähigkeit.
Phase 1 – Konzeption (CRA-Readiness)
Zu Beginn schaffen wir Transparenz über Betroffenheit und Handlungsbedarf.
- Prüfung der Betroffenheit von den Anforderungen des CRA
- Analyse Ihrer Produktlandschaft im Hinblick auf CRA-Relevanz
- Bewertung einschlägiger Schutzanforderungen und möglicher Konformitätsverfahren
- Analyse bestehender Entwicklungs-, Sicherheits- und Dokumentationsprozesse
- Bewertung von Schwachstellenmanagement, Update- und Lifecycle-Strategien
- Mapping der bestehenden Strukturen auf regulatorische Anforderungen
Ergebnis: Eine strukturierte Gap-Analyse mit Reifegradeinschätzung und priorisiertem Maßnahmenplan – managementfähig aufbereitet.
Phase 2 – Umsetzung
Auf Basis der Analyse begleiten wir die strukturierte Integration der erforderlichen Anforderungen in Ihre Organisation.
- Verankerung von Secure-Development-Prinzipien
- Aufbau oder Präzisierung eines belastbaren Vulnerability-Handling-Prozesses
- Definition klarer Rollen, Verantwortlichkeiten und Meldewege
- Strukturierung technischer Dokumentation im Sinne der Konformitätsbewertung
- Vorbereitung auf mögliche Konformitätsbewertungsverfahren
Ziel ist keine Parallelstruktur, sondern die belastbare Einbindung in bestehende Governance- und Managementsysteme.
Phase 3 – Überprüfung
Abschließend sichern wir Wirksamkeit und Nachweisfähigkeit.
- Prüfung der implementierten Maßnahmen auf regulatorische Konformität
- Identifikation verbleibender Non-Compliance-Risiken
- Gezieltes Gap-Closing vor Markteintritt oder Konformitätsbewertung
- Dokumentierte Vorbereitung auf Audit- oder Marktüberwachungssituationen
So entsteht eine nachvollziehbare und belastbare Sicherheitsstruktur.
Unsere Leistungen im CRA Consulting
Unser Beratungsansatz ist modular aufgebaut und orientiert sich an Ihrem individuellen Reifegrad.
Im Kern umfasst unser Leistungsportfolio:
- Durchführung strukturierter CRA-Readiness-Analysen
- Begleitung von Risiko- und Sicherheitsbewertungen auf Produktebene
- Vorbereitung und Unterstützung bei Konformitätsbewertungsverfahren (inkl. Modul B)
- Prüfung und Weiterentwicklung Ihrer IT-Compliance- und Governance-Strukturen
- Integration von CRA-Anforderungen in bestehende Managementsysteme (z. B. ISO 27001, NIS-2-Umsetzung)
Wir verbinden regulatorische Klarheit mit operativer Umsetzungskompetenz – vom strategischen Managementbriefing bis zur Prozessimplementierung.


CRA im Kontext: Synergien nutzen statt Doppelarbeit erzeugen
Der CRA steht nicht isoliert. Überschneidungen mit NIS 2, ISO 27001 oder weiteren regulatorischen Anforderungen sind absehbar.
Ein isolierter Umsetzungsansatz führt häufig zu redundanten Prozessen, mehrfacher Dokumentation und unnötiger Komplexität. Wir analysieren vorhandene Strukturen und identifizieren Synergien, sodass regulatorische Anforderungen konsistent und effizient abgebildet werden können.
So entsteht ein integriertes Sicherheits- und Compliance-Verständnis – nicht eine weitere isolierte Baustelle.
Warum d.works
Der Cyber Resilience Act verlangt mehr als juristische Interpretation. Er erfordert die Übersetzung regulatorischer Anforderungen in umsetzbare Organisations- und Produktstrukturen.
d.works verfügt über Erfahrung in der Operationalisierung komplexer EU-Regularien und verbindet regulatorisches Verständnis mit technischer und organisatorischer Umsetzungskompetenz. Unsere strukturierte Projektmethodik – von der Konzeption über die Implementierung bis zur Überprüfung – sorgt dafür, dass Anforderungen nicht nur verstanden, sondern nachweisbar erfüllt werden.
Wir arbeiten an der Schnittstelle zwischen Geschäftsleitung, Produktverantwortlichen und technischen Fachbereichen – mit klarem Fokus auf das Wesentliche.
Nächster Schritt
Der CRA betrifft Ihr Produktportfolio unmittelbar. Je früher Transparenz über Betroffenheit und Umsetzungsbedarf besteht, desto besser lassen sich Risiken steuern.
Gerne analysieren wir gemeinsam mit Ihnen:
- Ihre Produktlandschaft
- Ihre bestehenden Sicherheitsstrukturen
- Ihren individuellen Handlungsbedarf
Ihr Ansprechpartner: Jens Langguth | Leiter Consulting

FAQ
Der CRA richtet sich unter anderem an Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Entscheidend ist nicht die Branche, sondern ob das Produkt Software enthält oder in irgendeiner Form mit einem Netzwerk verbunden ist – etwa über Cloud-Anbindung, Fernwartung oder Update-Funktionalität. Ob und in welchem Umfang Ihr Produktportfolio betroffen ist, hängt von der konkreten technischen Ausgestaltung ab. Eine strukturierte Relevanzanalyse schafft hier Klarheit.
Neben Herstellern sind auch Unternehmen betroffen, die CRA-relevante Produkte importieren und in eigenen Produkten verarbeiten. Damit erweitert sich der Anwendungsbereich erheblich.
Der CRA sieht Übergangsfristen vor, bevor die vollständige Anwendung verpflichtend wird. Dennoch empfiehlt sich eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Anforderungen. Produktentwicklung, Dokumentationsstrukturen und interne Prozesse lassen sich nicht kurzfristig regulatorisch anpassen. Insbesondere bei längeren Entwicklungszyklen sollte die CRA-Konformität bereits heute mitgedacht werden. Insbesondere Meldepflichten zu ausgenutzten Schwachstellen und Sicherheitsvorfällen müssen bereits ab dem 11. September 2026 erfüllt werden.
Cybersecurity wird zur verbindlichen Produkteigenschaft. Sicherheitsanforderungen müssen bereits in der Entwicklungsphase berücksichtigt, Risiken systematisch analysiert und dokumentiert werden. Zudem sind strukturierte Prozesse für den Umgang mit Schwachstellen sowie die Bereitstellung von Sicherheitsupdates über den gesamten vorgesehenen Supportzeitraum erforderlich. Der CRA verlangt damit keine punktuellen Maßnahmen, sondern eine dauerhafte Verankerung von Sicherheit im Produktlebenszyklus.
Nicht jedes Produkt unterliegt demselben Verfahren. Je nach Risikokategorie kann eine interne Konformitätsbewertung ausreichen oder eine Prüfung durch eine benannte Stelle erforderlich werden, etwa im Rahmen eines Konfomitätsbewertungsverfahrens. Welche Variante zutrifft, hängt von der Einordnung des Produkts und seiner Risikoklasse ab. Eine frühzeitige Klärung verhindert spätere Verzögerungen beim Marktzugang.
Der CRA betrifft nicht nur technische Abteilungen, sondern erhöht auch die organisatorische Verantwortung auf Unternehmensebene. Sicherheitsanforderungen müssen strukturell verankert, dokumentiert und überwacht werden. Damit wird Cybersecurity ausdrücklich zu einem Governance-Thema. Geschäftsleitung und verantwortliche Entscheidungsträger tragen die Verantwortung dafür, dass angemessene Maßnahmen implementiert und nachweisbar eingehalten werden.
NIS 2 adressiert in erster Linie Betreiber bestimmter kritischer oder wichtiger Einrichtungen und verpflichtet diese zu organisatorischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen. ISO 27001 ist ein freiwilliger Managementstandard für Informationssicherheit. Der CRA hingegen ist produktbezogen und reguliert das Inverkehrbringen digitaler Produkte. Dennoch bestehen inhaltliche Überschneidungen, insbesondere bei Risikoanalyse, Dokumentation und Sicherheitsprozessen. Eine integrierte Betrachtung hilft, Doppelstrukturen zu vermeiden.
Neben möglichen Bußgeldern besteht vor allem das Risiko eingeschränkter Marktgängigkeit. Da der CRA an das Inverkehrbringen von Produkten anknüpft, kann fehlende Konformität unmittelbare Auswirkungen auf Vertrieb und Produktverfügbarkeit haben. Darüber hinaus erhöht eine unzureichende strukturelle Verankerung von Sicherheitsprozessen das operative Risiko im Umgang mit Schwachstellen und Sicherheitsvorfällen.
