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17. März 2026

Haftung der Geschäftsführung: Warum der CRA im Sitzungssaal des Vorstands beginnt

In vielen Unternehmen herrscht noch immer der Irrglaube, dass Cybersicherheit ein Thema für die IT-Abteilung „im Keller“ sei. Doch mit dem Cyber Resilience Act (CRA) der EU ändert sich das Spiel grundlegend. Wer digitale Produkte auf den europäischen Markt bringt, stellt nicht mehr nur eine technische Frage, sondern eine Haftungsfrage. Der CRA ist keine bloße Checkliste für Entwickler – er ist eine strategische Pflichtaufgabe, deren Versäumnis direkt bis in den Sitzungssaal des Vorstands reicht. Bei d.works begleiten wir Unternehmen dabei, diese neue regulatorische Last in einen strukturierten Prozess zu überführen. Wir konzeptionieren und begleiten die Operationalisierung dieser Anforderungen – mit einem klaren Fokus auf das Wesentliche.

Die Geschäftsführung in der Pflicht: Mehr als Delegation

Der CRA folgt einer Logik, die wir bereits aus der NIS-2-Richtlinie kennen: Die Verantwortung für die Sicherheit kann nicht einfach „wegdelegiert“ werden. Während die NIS 2 die Organisation schützt, sorgt der CRA für die Sicherheit der Produkte.

Für die Geschäftsführung bedeutet das: Sie ist persönlich dafür verantwortlich, dass die technischen und organisatorischen Risikomanagementmaßnahmen umgesetzt werden. Eine schuldhafte Verletzung dieser Überwachungspflichten kann – ähnlich wie bei der NIS 2 – zu einer persönlichen Haftung gegenüber der Einrichtung führen. Cybersicherheit wird somit zu einer Grundvoraussetzung für die rechtssichere Unternehmensführung.

Die Risiken: Vertriebsstopps und empfindliche Sanktionen

Die EU macht unmissverständlich klar, dass Verstöße gegen den CRA schmerzhaft sein werden. Unternehmen, die Produkte ohne die notwendige Konformität auf den Markt bringen, riskieren nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch den sofortigen Vertriebsstopp oder Rückrufaktionen im gesamten EU-Binnenmarkt.

Stellen Sie sich vor, Ihr Hauptumsatzträger darf ab Dezember 2027 nicht mehr verkauft werden, weil die Dokumentation fehlt oder das Schwachstellenmanagement nicht den EU-Vorgaben entspricht. Ein solches Szenario ist kein IT-Problem – es ist ein existenzielles Geschäftsrisiko.

d.works: Compliance als Wettbewerbsvorteil operationalisieren

Wir bei d.works verstehen, dass Sie als Geschäftsführer keine Zeit für weitere bürokratische Herausforderungen haben. Deshalb bringen wir unsere Stärken aus verschiedenen Disziplinen ein: strategische Produktplanung, effiziente Prozesse und Cyber Security. Unser ganzheitlicher Ansatz nutzt ein bewährtes 3-Phasen-Modell, um Ihre Haftungsrisiken zu minimieren:

  • Phase 1: Konzeption (Strategische Weichenstellung): Wir stellen die Betroffenheit Ihres Unternehmens durch den CRA fest, identifizieren die Anforderungen, planen Meilensteine und definieren die Verantwortlichkeiten auf Management-Ebene.
  • Phase 2: Umsetzung (Operative Exzellenz): Wir entwickeln das notwendige Rahmenwerk aus Richtlinien und Prozessen und integrieren diese in Ihren laufenden Betrieb.
  • Phase 3: Überprüfung (Klare Absicherung): Wir analysieren die Implementierung und sichern die Ergebnisse ab, damit Sie gegenüber Marktüberwachungsbehörden jederzeit aussagekräftig sind.

Fazit: Werden Sie zum Gestalter Ihrer Cyber-Resilienz

Die wegweisende EU-Gesetzgebung bringt Herausforderungen, eröffnet aber auch vielfältige Chancen: Unternehmen, die sich frühzeitig einstellen, stärken das Vertrauen ihrer Kunden und schützen ihre Unternehmenswerte nachhaltig.

Der CRA beginnt nicht im Code, sondern in Ihrer Strategie. Als Managementberatung unterstützen wir Sie dabei, Ihre Cyber Resilience zu stärken und Ihr Unternehmen sicher und marktfähig aufzustellen.

Sind Sie bereit, die Haftungsrisiken des CRA proaktiv anzugehen? Unter der Leitung von Jens Langguth bietet Ihnen d.works die notwendige Expertise für eine rechtssichere Operationalisierung. Kontaktieren Sie uns für ein vertrauliches Strategiegespräch.

d.works

Jens Langguth
Leiter Consulting

[email protected]


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